Wirtschaftskriminalität
Das Problem des falschen Stellenwerts
Für BCC ist die Wirtschaftskriminalität (Polizeikürzel: Wikri) der Kernbereich aller Arten von Wirtschaftsverbrechen. Obgleich diese Sicht tausendfach seit Edwin H. Sutherlands Studien über „white collar crime“ (Weiße-Kragen-Kriminalität), durch ungezählte geschichtliche Fakten, kritische Analysen über die Differenz zwischen geltendem Recht und tatsächlichem Wirtschaftsgeschehen, Polizeistatistiken und Alltagserfahrung bewiesen ist, sprechen maßgebliche Wirtschaftsvertreter, Politiker, Journalisten und Wissenschaftler in den unvermeidlichen öffentlichen Stellungnahmen und Kommentaren zu aktuellen „Skandalen“ immer noch von den „wenigen schwarzen Schafen“, die man doch überall antreffen können.
Viele als Experten öffentlich auftretende Meinungsmacher verbreiten - schon aus beruflichem Interesse - nach wie vor das schöne Märchen, Wikri sei nur ein Randphänomen. So verwundert es nicht, dass Wirtschaftskriminalität bei den meisten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlern sowie Ethikprofessoren bis heute ein blinder Fleck geblieben ist. Meist geht ihnen erst ein Licht auf, wenn ihnen selbst, sei es von ihrer Bank oder Versicherung, von einem Bauunternehmer, Autohändler oder Rechtsanwalt das Konto geplündert wurde oder ein gekaufter Falschgutachter den Betrug in normales Geschäftsgebaren umdefiniert und ihre Existenz vernichtet hat. Dieses die Tatsachen verdrängende abwehrende Verhaltensmuster ist noch immer auch bei der Mehrheit aller übrigen „Marktteilnehmer“ die Regel, sonst wäre der Massenbetrug an Kapitalanlegern (zu denen durch die Privatisierung von Gesundheits- und Altersrisiken auch immer mehr Arbeitnehmer gehören, nicht möglich gewesen.
Diejenigen, die versuchen, dieses falsche Bild zu korrigieren, haben es nicht leicht. Denn selbst eine der bedeutendsten staatlichen Institutionen, die für Verbrechensbekämpfung in Deutschland zuständig ist, das Bundeskriminalamt (BKA), hat noch bis in die 90er Jahre ein Schema verwendet und zur Verwendung an freie Autoren zur Verfügung gestellt, das ein falsches Bild vom Stellenwert der Wirtschaftskriminalität verbreitet. Vor dem Hintergrund, dass in den 90er Jahren die Öffentlichkeit sich mit der Organisierten Kriminalität befasste und sich damit völlig von der mindestens genau so gefährlichen, aus BCC-Sicht sogar viel gefährlicheren, Wirtschaftskriminalität ablenken ließ, ist also zunächst einmal wichtig, über die richtige Gewichtung beider Kriminalitätsbereiche nachzudenken und eine Entscheidung zu treffen.
Hier bka-schema einfügen
Wer sich dieses Schema, das in dem 1990 erschienenen Buch von Butz Peters „Die Absahner - Organisierte Kriminalität in der Bundesrepublik“ abgedruckt ist, genau ansieht, wird feststellen, dass damit der Eindruck erweckt wird, Wirtschaftskriminalität sei lediglich eine der vielen Erscheinungsformen Organisierter Kriminalität. Diesen Standpunkt konnte man bis zur Wiedervereinigung durchaus vertreten. Denn bis dahin war der Begriff Organisierte Kriminalität keine strafrechtliche Kategorie, sondern ein bewusst unscharf definierter politischer Kampfbegriff. Er diente damals vor allem dazu, spezifische Sicherheitsgesetze gegen lateinamerikanische Drogenkartelle, osteuropäische Autodiebe und Menschenhändler auf den Weg zu bringen. Nahm man den Begriff Organisierte Kriminalität wörtlich, handelte es sich einfach nur um einen Sammelbegriff für jede Art von Kriminalität, die von mehreren Personen nach vorher ausgehecktem Plan gemeinsam begangen wurde. So gesehen, war sowohl der gemeinsam durchgeführte Diebstahl einer Kinderclique als auch der einen Millionenschaden anrichtende Subventionsbetrug, der strafrechtlich zur Wirtschaftskriminalität gehört, eine Form organisierter Kriminalität.
Erst in der so genannten „Wendezeit“, der Zeit der Wiedervereinigung Deutschlands (die im Zusammenhang mit dem Ende der UdSSR und dem Zerfall des Ostblocks gesehen werden muss) wurde mit Rücksicht auf die fatale Rolle, die „Deutsche Treuhand“ westliche Wirtschaftsunternehmen, Kapitalanleger und kriminelle Spekulanten bei der Umwandlung des sozialistischen Staats- in Privatkapital gespielt haben, das Bedürfnis der politischen Klasse deutlich, zwischen Organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität auch im strafrechtlichen Sinne einen Unterschied zu machen. Wie üblich, hat man die erfahrenen Experten aus den USA eingeflogen und befragt. Dann wurde der Begriff „organized crime“ importiert und es entstand neben dem 1976 und 1986 in zwei Etappen verwirklichten Wirtschaftsstrafgesetz ein eigenständiger, freilich äußerst schwammig definierter Deliktbereich mit Namen Organisierter Kriminalität. Seitdem glauben viele, Wirtschaftskriminalität sei keine Organisierte Kriminalität. Falsch. Auch sie ist organisiert. Und meist viel besser als die mit Organisierter Kriminalität bezeichneten und gemeinten Verbrechensarten.
Es wurde ein OrgKG geschaffen, ein Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, das zusammen mit dem Geldwäschegesetz und dem Antikorruptionsgesetz so angelegt wurde, als ob die Wirtschaftskriminalität mit OK, Geldwäsche und Korruption nichts zu tun hätte - und wenn doch, dann nur in Ausnahmesituationen auf unschuldig-schicksalhafte Weise und ganz am Rande. Hieran konnte, wer wollte, das Dilemma derer studieren, die sich genötigt sahen, das, was sie als OK bezeichneten und bekämpfen wollten, von dem zu trennen, was sie als Wikri bezeichneten. In der Praxis - wie alle am Beispiel Italien studieren konnten - ist diese Trennung fast unmöglich. Deshalb haben die Italiener auch gar nicht erst versucht, eine nahezu undurchlässige juristische Grenze zwischen der Kriminalität mafiosen Unternehmertums und der Kriminalität ansonsten seriöser Unternehmer bzw. Manager zu ziehen.
Die Ethnisierung der Wirtschaftsverbrechen
Dass im wiedervereinigten Deutschland eine solche Grenze gezogen wurde, kann man getrost als „Ersatzmauer“ bezeichnen. Denn es ging den Gesetzgebern nicht etwa um die Bekämpfung der Kriminalität der großen Kapitalanleger, Investoren, Manager, Spekulanten, die nun ohne Rücksicht auf geltendes Recht den Osten aufrollten, sondern um den Kampf gegen all jene Kriminellen, die aus dem untergehenden Ostblock in den wohlhabenden und freien Westen eindrangen, um hier kriminelle Geschäfte zu organisieren. Sie wurden - in üblicher Pauschalierung - als „Russenmafia“ bezeichnet. Gemeint waren damit aber auch die polnischen, rumänischen, jugoslawischen, bulgarischen, ukrainischen Banden. Sie wurden nach dem Fall der Mauer zu einem besonderen Problem hochstilisiert, obwohl sie es aus Sicht der Polizeiexperten und einiger Kenner der Szene (wie Jürgen Roth) auch schon vorher gewesen waren.
Mit dem OrgKG sollte natürlich auch die übrige ausländische und internationale Kriminalität bekämpft werden, also die lateinamerikanischen und südeuropäischen Drogenbosse, Waffenschieber, Menschenhändler, Falschmünzer und die ethnischen Gruppen der Rotlichtviertel der Städte. So hat das OrgKG dazu beigetragen, dass OK geradezu zu einem Synonym für Ausländerkriminalität wurde. Das erinnert fatal an die Methode der Nazis, alle negativen Erscheinungen des Kapitalismus dem ausländischen, insbesondere dem jüdischen Kapital, also den Juden anzulasten. Damit aber auch die längst zum Christentum übergetretenen Juden gleich mit beschuldigt werden konnten, hat man den Antisemitismus nicht mehr religiös, sondern rassenbiologisch begründet. Das fürchterliche Ergebnis ist bekannt. Die Zusammenhänge mit dem Problem der falschen Deutung von Wirtschaftsverbrechen werden ignoriert.
Die Zerlegung der wirtschaftskriminellen Deliktbereiche
Tatsachen wie die, dass die ausländische OK nicht nur mit einheimischen Geschäftsleuten kooperierte, sondern - weil sie ordentlich „Schmiergeld“ zahlte - nicht selten auch Unterstützung im Bereich Politik, Polizei und Verwaltung fand, wurde mit dem Antikorruptionsgesetz eher verschleiert als deutlich gemacht. Das Gesetz gegen Korruption kriminalisiert zwar auch die Geberseite, richtet sich aber in der Praxis der Bekämpfung und Bestrafung von Korruptionsdelikten fast ausschließlich gegen die Empfänger von Bestechungsgeldern. Deshalb gewinnt die Öffentlichkeit den Eindruck, es sei allein Schuld der bestechlichen Parteien, Politiker, Beamten, wenn es zu Korruptionsdelikten kommt.
Auch das Geldwäschegesetz steht ziemlich unvermittelt im Raum. Der Grund: Da sich auch seriöse aktiv Banken an der Geldwäsche beteiligen, konnte sich der Gesetzgeber nicht durchringen, Geldwäsche als Wirtschaftsdelikt in den Wikri-Katalog des Gerichtsverfassungsgesetzes aufzunehmen. Es wurde ein nahezu wirkungsloses Geldwäschegesetz verabschiedet, das die Angestellten hinter den Bankschaltern zur wichtigsten Kontrollinstanz machte. Dies alles und anderes führte dazu, dass die Wirtschaftskriminalität - allen Tatsachen zum Trotz - immer noch als Randphänomen betrachtet und behandelt wird.
Wikri ist schon lange als schwerste aller Kriminalitätsarten erkannt
Zu den ignorierten Tatsachen gehört, dass der Kriminalsoziologe Edwin Sutherland schon in den dreißiger Jahren in den USA anhand aufsehenerregender Studien über die Kriminalität von Großunternehmen gezeigt hat, was seit den 70er Jahren auch in Europa und in Deutschland unter Fachleuten intern unbestritten ist, dass Wirtschaftskriminalität (Sutherland nannte sie „white-collar-crime“) - auch wenn man sie nur in Geldbeträgen ausdrückt - höhere Schäden verursacht als alle übrigen Kriminalitätsformen zusammen. Es gelang Sutherland mit seinen Untersuchungen erstmals, der traditionell nur an Gewalt- und Armutskriminalität interessierten Kriminalsoziologie den wissenschaftlichen Beweis vorzulegen, dass es nicht nur die „blue-collar-crime“ der kleinen Leute, sondern auch eine Kriminalität der feinen Leute gab. Er nannte sie - um im Bild von der Kriminalität der Leute mit dem blauen Kragen zu bleiben - Weiße-Kragen-Kriminalität. Er hätte sie besser Weiße-Westen-Kriminalität nennen sollen. Denn auch die abhängig beschäftigten kleinen Angestellten tragen weiße Kragen, was dazu verführt, auch deren wirtschaftsschädliche Straftaten der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen.
Die Erkenntnisse aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden später immer wieder bestätigt, und nicht nur in den USA. Auch neuere Zahlen aus dem BKA zeigen ähnliche Resultate in erschreckender Deutlichkeit. Denn obgleich in Deutschland nur 1,7 Prozent aller Kriminaldelikte Wirtschaftstraftaten im Sinne des Gesetzes und seiner statistischen Logik sind, beträgt der Anteil von Wikri an den durch alle Kriminalitätsformen verursachen Gesamtschäden rund 60 Prozent. Der Schaden durch illegale Beschäftigung für das Jahr 2004 wird auf 370 Milliarden Euro geschätzt, der durch die hinterzogenen Steuern und Sozialabgaben auf rund 185 Milliarden. Wenn der inzwischen aus dem öffentlichen Verkehr gezogene CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer das Problem, „nicht die Menschen, die schwarz arbeiten" sah, ist das richtig. Falsch ist, wenn er „die enorme Abgaben- und Steuerlast“ für Steuerhinterziehung verantwortlich macht und nicht die kriminelle Energie und die vom Konkurrenzkampf verursachte „Profitsucht“ derjenigen, die Schwarzarbeiter beschäftigen, ja sogar „Schwarzlobbyisten“ wie Laurenz Meyer auf ihren Lohnlisten führen.
Das sind Gründe genug, dass BCC erst einmal dafür kämpft, der Wirtschaftskriminalität endlich ganz offiziell den hohen Stellenwert einzuräumen, den sie - allein aufgrund ihrer direkt verursachten materiellen Schäden - objektiv schon innehat. Von den so genannten indirekten und darüber hinaus auch immateriellen Schäden darf man natürlich nicht absehen. Auch die Zerstörung des Vertrauens von Kunden (Konsumenten, Verbrauchern, Klienten etc.) in das gesamte Wirtschaftsgeschehen, von Patienten in Wissenschaft in die Medizin, also nicht nur von Sportsfreunden in den Sportwettbewerb, dessen Ausgang vorher zum Vorteil skrupelloser Wettbetrüger festgelegt wird, bleibt nicht ohne Folgen für Sozialstaat und Demokratie.
Organisierte Aufklärung durch BCC
Da nicht erwartet werden konnte, dass Medien, Politik und etablierte Wissenschaften dieses schiefe Bild in absehbarer Zeit von sich aus korrigieren würden, entstand 1991 BCC und startete mit einer konzessionslosen Aufklärungsoffensive. Sie verfolgte zunächst nur das eine Ziel, die Sozial- und Umweltschädlichkeit der Wirtschaftskriminalität, ihre Rolle bei der Entstehung der großen Probleme unserer Epoche und auch der Verhinderung ihrer friedlichen Lösungsmöglichkeiten ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu heben. Dies ist angesichts des enormen Einflusses der Wirtschaftskriminellen (auch auf die ehrlichen Unternehmer, die sich über ihre kriminellen Kollegen - wenn überhaupt - erstaunlich zurückhaltend äußern) nicht in dem Maße und in der Schnelligkeit gelungen, wie es sich die BCC-Gründerversammlung vorgestellt hatte.
Dennoch sind inzwischen beachtliche Fortschritte zu verzeichnen. Das lässt sich unter anderem daran zeigen, dass Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberater sowie einige ihnen auf den Leim gehende Nachwuchskriminologen wenigstens das Thema aufgreifen. Leider bisher nur, um aus der angeblichen Bekämpfung der von Wirtschaftskriminalität ausgehenden Gefahren für Firmen ihr eigenes Geschäft zu machen. So haben die ständig an Einfluss auf die Chefetagen gewinnenden Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen längst verdeckt arbeitende Wirtschaftsdetekteien aufgebaut, die angeblich Wirtschaftskriminalität bekämpfen, in Wirklichkeit aber vor allem Firmenmitarbeiter überwachen. Denn angeblich begehen diese über 60 Prozent aller Wirtschaftsdelikte. Wie diese Zahl zustande kommt? Durch Befragungen der Herrschaften in den Chefetagen. Es hat sich auch herumgesprochen, dass diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaften selbst ein Teil des Problems sind, das sie zu lösen versprechen.
Gegenaufklärung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Man sieht das schon daran, dass das Problem mit einer demagogischen Verdrehung des Begriffs Wirtschaftskriminalität von den Hauptverantwortlichen auf höchster Verantwortungsstufe und von den für die Gewinnmaximierung verantwortlichen Kapitalfunktionäre auf diejenigen abgelenkt wird, die - was selbstverständlich kein Unternehmen dulden kann - sich zu Lasten ihres Arbeitgebers mittels illegaler Methoden Löhne, Gehälter und Zahl der Urlaubstage erhöhen. Daher unterscheidet BCC zwischen der Kriminalität der Seite der Arbeit und der Seite des Kapitals. Es versteht sich, dass nur diejenigen Delikte als Wirtschaftskriminalität bezeichnet werden dürfen, die zugunsten der Kapitalseite begangen werden, selbst dann, wenn diejenigen, die die Wirtschaftsdelikte praktisch ausführen, zum Beispiel Buchhalter, abhängig Beschäftigte sind. Arbeitnehmerkriminalität ist keine Unternehmerkriminalität. Darüber sollte man sich einig sein. Anders ist das Problem nicht in den Griff zu bekommen.
Allein die extrem hohen materiellen Schäden, die die Wikri anrichtet, widerlegen, ja beschämen die Verharmloser, Ablenker und Wegseher. Diese haben aber enormen Einfluss auf die veröffentlichte und öffentliche Meinung. Denn die heutige monokulturelle Medienstruktur funktioniert auch ohne Zensur so, als ob es eine gäbe. Das glaubt man nicht, weil unsere freien Medien die Zensur bei Obrigkeitsstaaten jeder Art lauthals beklagen und damit bei Zeitungslesern, Radiohörern und Fernsehzuschauern den Eindruck erwecken, sie selbst würden von ihrem Medium objektiv informiert. Theoretisch ja, aber nicht wirklich.
Am Beispiel Wirtschaftskriminalität lässt sich beweisen, dass - trotz der weit mehr als ein Jahrzehnt von BCC organisierten und betriebenen Aufklärungsarbeit - dieser doch wesentliche Problembereich unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit noch nicht - zumindest nicht offiziell - als das dargestellt wird, was er ist: Er ist eine der Hauptursachen vieler lokaler, regionaler, nationaler und globaler gesellschaftspolitischer Krisen und Konflikte, terroristischer Aktionen, Bürgerkriege und Kriege. Auch wird nicht klargemacht, dass die die menschliche Gattung bedrohende Umweltkriminalität überwiegend Wirtschaftskriminalität ist, die aber der Gesetzgeber - wie so viele andere Deliktformen unternehmerischer Betätigung (zum Beispiel Korruption) - nicht oder nur begrenzt der Wirtschaftskriminalität zugeordnet hat.
Die Bedeutung des Gegensatzes von Kapital und Arbeit in der Definitionsfrage
Seit mindesten zwei Jahrhunderten gibt es immer wieder erbitterte Kämpfe zwischen Kapital und Arbeit. Dabei ging es meist nicht um revolutionäre Klassenkämpfe, auch nicht immer und nur um die Abschaffung des Kapitalismus durch eine militante Arbeiterklasse oder die Verhinderung dieser Bestrebungen durch das berühmte Bündnis Kirche, Kapital und Kabinett. Es ging und geht auch heute in der Regel nur um jene relativ friedlichen Kassenkämpfe, bei denen die Arbeitskraftverkäufer von den Arbeitskraftkäufern eine gerechtere Aufteilung der Unternehmensgewinne fordern.
Die Wirtschafts- und Staatsverbrechen, die zur Unterdrückung dieser einfachen Lohn- und Tarifkämpfe gegen diejenigen begangen wurden, die nichts weiter forderten als das, was das Bildungs- und Besitzbürgertum im Kampf gegen den Feudalismus auf seine revolutionäre Fahnen und - mit zunehmender Macht - schon etwas vorsichtiger in seine bürgerlich-rechtsstaatlichen Verfassungen geschrieben hatte. Dass Arbeitnehmer mehr Lohn fordern, stellen Unternehmer und Manager immer wieder so dar, als handele es sich um einen Angriff auf ihre Existenz. Man hat den Eindruck, dass sie demnächst behaupten werden, die Arbeiter beuteten die Kapitalisten aus - weil sie überhaupt Lohn verlangen. Tatsächlich werden Belegschaften schon erpresst, zu Dumpinglöhnen oder mehrere Stunden in der Woche unentgeltlich zu arbeiten. Natürlich wird auch die Mitbestimmung als Verhängnis dargestellt, obwohl sie sich für die Unternehmen mehr als ausgezahlt hat. Das stört Kapitalfundamentalisten wie den FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle, die sich mit gesicherten Positionen in demokratischen Parteien vom Steuerzahler freihalten lassen, nicht, öffentlich die Entmachtung, ja „Enthauptung“, der Gewerkschaften zu fordern. (Zur Kritik an den Arbeitnehmerorganisationen: Siehe Stichwort Gewerkschaften)
Wenn endlich die Verbrechen der Kapitalseite - und sei es nur die, die gegen einzelne Arbeiter und ihre Arbeiterorganisationen - so ausführlich dokumentiert würden wie die beiden Weltkriege und die Naziverbrechen, hätte der Fernsehprofessor Guido Knopp nicht nur Stoff für die nächsten 25 Jahre Fernseh-Historie, sondern es würden endlich auch die tieferen Ursachen der Machtübergabe an den „Führer“ (besser hieße es, an den „Anführer“) der uniformierten Mafiabanden, die sich Nationalsozialisten nannten und deren ersten und oberstes Ziel die Zerschlagung einer Demokratie war, die sich nicht bereit fand, in der Krise das „Investitionshemmnis“ Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung zu zerschlagen.
Die vorhandenen Dokumentationen der beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts, die als imperialistische Kriege ohne den verhängnisvollen Einfluss der nationalen und multinationalen Konzerne auf die Staaten gar nicht denkbar sind, blenden nach Möglichkeit das heikle Thema Wirtschaftsverbrechen aus oder verbannen es in die wenig beachteten Randbereiche. Selbst in dem gefeierten Dokumentarfilm über Hitlers Rüstungs- und Industrieminister mit dem lustigen Titel „Speer und er“ werden die Wirtschaftsbosse, mit denen der Titelheld eng zusammenarbeitete, nicht gezeigt, allenfalls in einem Nebensatz erwähnt.
Strategien, die vom Gegensatz Kapital und Arbeit ablenken
Die Probleme, um die es bei der Wahrnehmung von Wirtschaftskriminalität geht, sind - wie man sieht - vielfältig und teilweise kompliziert. Wer jedoch den Gegensatz von Kapital und Arbeit als eine Gegebenheit und - um einen Ausdruck des Freidemokraten Dahrendorf zu verwenden - die Tarifautonomie als „Institutionalisierung der Klassenkämpfe“ anerkennt, wird die damit geschaffenen friedlichen Formen der Kassenkämpfe mittels Tarifauseinandersetzungen und neuer Tarifverträge leicht als demokratische Errungenschaft erkennen, auch wenn es sich nur um einen immer wieder zu erneuernden Klassenkompromiss handelt. Der prinzipielle Gegensatz zwischen Kapital- und Arbeitnehmerinteressen verlangt den frei ausgehandelten Kompromiss. Das System der auf Privateigentum an Produktionsmitteln beruhenden Wettbewerbswirtschaft würde ohne eine institutionalisierte Kapitalopposition völlig aus dem Gleichgewicht geraten und die ohnedies schon untergrabenen Verfassungsprinzipien und Gesetze, die zur Sicherung des inneren und äußeren Friedens durch Verbesserung der sozialen Lage der Massen notwendig sind, sehr wahrscheinlich zum Einsturz bringen.
a) Eigentumsfrage und Eigentum in Arbeitnehmerhand
Im Zentrum der Auseinandersetzungen zwischen Kapital und Arbeit stand und steht nach wie vor die Eigentumsfrage. Die deutsche Verfassung hat sie mit dem schlichten Satz beantwortet: „Eigentum verpflichtet!“. Doch die Eigentumsfrage ist ihrerseits nicht zu trennen von der Machtfrage. Schon ein flüchtiger Blick in die bürgerlichen Verfassungen und Bürgerlichen Gesetzbücher der modernen kapitalistischen Demokratien (in Deutschland ist es das BGB) genügt, um zu begreifen, dass das Bildungs- und Besitzbürgertum den Eigentumsrechten, der Eigentumsfreiheit, und damit der unternehmerischen Betätigungsfreiheit, den höchsten Rang in der Skala der Bürger- und Menschenrechte einräumte. Daran konnte bisher nur wenig geändert werden - auch nicht durch gezielte Hilfe bei der Eigentumsbildung in Arbeitnehmerhand. Dass die reine Willkür des Unternehmers in sozialstaatlichen Demokratien begrenzt werden konnte, ist nicht den Unternehmern, sondern den rund 200 Jahren ständig von oben bekämpfter Arbeiter-, Gewerkschafts-, Frauen-, Friedens- und Umweltbewegung zu verdanken.
Aus Sicht der Unternehmer und der von ihnen - wenn auch meist nur noch indirekt - beherrschten Regierungen haben solche Sozialkämpfe immer die innere Sicherheit gefährdet. Mit den „Sozialistengesetzen“ (Verbot sozialdemokratischer Parteien und Gewerkschaften) hat Bismarck den Standort Deutschland für die Wirtschaft attraktiv und die verhasste demokratische Entwicklung unschädlich machen wollen. Ein halbes Jahrhundert später unterstützten große Teile der Wirtschaft den aufsteigenden Nationalsozialismus, waren also für die Abschaffung der Demokratie, für den Krieg und die ihnen vorher schon bekannten geplanten Naziverbrechen. Nach der Niederlage, während des Kalten Krieges, wurden die meisten rechten Diktatoren (in Südeuropa - hier Franco und Salazar- und in Drittweltländern) als offene oder heimliche Verbündete des „freien Westens“ betrachtet.
b) Freiheitsversprechen
Es ging also nie um die Freiheit schlechthin, sondern immer nur um Unternehmerfreiheit, nicht in erster Linie um Demokratie, sondern um die Unterdrückung all derer, die Wirtschaftsfreiheit, Kapitalwillkür, mittels Demokratie zu beschneiden versuchten. Der Grund war klar: Immer wieder wurden die Unternehmerfreiheiten zum Schaden von Mensch und Natur missbraucht. Deshalb werden zunächst aus ganz normalen Verteilungskämpfen, die ich als Kassenkämpfe bezeichne, immer wieder erbitterte Klassenkämpfe. Um jedoch den notwendigen inneren Zusammenhalt der Gesellschaft zu sichern, werden die Aggressionen, die durch Wirtschaftsprobleme entstehen, nicht zum Bürgerkriegen ausarten zu lassen, brauchen die Gesellschaften Feindbilder, Sündenböcke. Dazu eignen sich besonders ethnische oder religiöse Minderheiten, traditionell „die“ Juden, neben diesen „die“ Ausländer aus ärmeren und/oder andersgläubigen Entwicklungsländern. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es den politischen Machtstrategen des Kapitals immer wieder gelingt, Klassenkämpfe in Rassenkämpfe umzuwandeln.
d) Der politische Antisemitismus
Deshalb wurde im 19. Jahrhundert gegen die erstarkende Arbeiterbewegung der „politische Antisemitismus“ (Paul Massing) entwickelt, auf dem dann Hitlers Nazibanden aufbauen konnten. Im Extremfall werden zur Verteidigung der Unternehmerfreiheit auch Bürgerkriege angezettelt, gemäßigte Reformsozialisten als Gefahr für die innere Sicherheit dargestellt, Staaten, die die Freiheit des Kapitals einschränken oder abschaffen, mittels Wirtschaftsboykott und politischer Isolation in den Ruin getrieben, notfalls werden blutige Kriege mit erlogenen Gründen herbeigeführt, weil - wie die historischen Erfahrungen lehren - Schurkenstaaten die äußere und innere Sicherheit gefährden.
Die Herstellung äußere Sicherheit ist immer verbunden mit Maßnahmen zur Herstellung innerer Sicherheit. Auch diese wird, so der frühere Verteidigungsminister Struck (SPD), im Zeitalter der Globalisierung und des Terrorismus nicht mehr nur innerstaatlich, also durch Polizei verteidigt, sondern längst am Hindukusch, in Afghanistan, am Horn von Afrika, im Irak. Der nächste Schritt ist der Einsatz des Militärs zur Sicherung der inneren Ordnung.
Die Wirtschaftsverbrechen, die das soziale Elend, also die ohnedies verheerenden Verteilungsprobleme noch um ein Vielfaches verschärfen, werden dennoch - oder gerade deshalb? - kaum beachtet. Es sind nicht nur Unternehmer, Manager und Wirtschaftexperten, was gerade noch verständlich ist, es sind nicht nur deren Sprachrohre in Politik und Wissenschaft, sondern auch durchaus kapitalkritische Medien, kapitalkritische Wissenschaftler, und nicht zuletzt Teile der Strafverfolgungsbehörden selbst, die es doch alle besser wissen, die sich, wenn es um Wirtschaftskriminalität geht, der herrschenden Meinung unterwerfen, die sie selber propagieren.
Dieser Konformismus trug und trägt täglich erneut dazu bei, dass es zu einer derartigen Verharmlosung des Problems Wirtschaftsverbrechen kommen konnte und immer wieder kommt. Wenn sich daran etwas ändern soll, müssen die Ursachen innergesellschaftlicher Probleme wie Massenarbeitslosigkeit, soziale Abstiegsprozesse, Verarmung und „Sittenverfall“ etc. nicht einfach dem Kapitalismus angelastet werden, wie das in guter alter Tradition und mit Berufung auf die Kritik der politischen Ökonomie von Marx die Kommunisten, sondern auch die antikommunistisch-demokratischen Sozialisten tun, sondern auch dem globalen Machtkampf und Machtmissbrauch der Wirtschaftseliten, die um der Profite willen über Leichen gehen.
Der kriminelle Kapitalismus
So richtig es ist, dass der Kapitalismus Wirtschaftsverbrechen sehr leicht macht, sie geradezu herausfordert, so falsch ist es, den Kapitalismus, der ja nur ein System ist, als „kriminell“ zu bezeichnen, wie es häufig bei Kommunisten geschieht. Kein Wirtschaftssystem der Welt kann als kriminell bezeichnet werden, das sich, wenn auch nur indirekt, über freie, gleiche und geheime Wahlen legitimiert. Dies ist aber beim demokratischen Kapitalismus (obgleich Meinungsmanipulationen und Wahlfälschungen auch hier nicht selten sind) der Fall. Anders der diktatorische Kapitalismus, für den Mussolini, Hitler oder Pinochet stehen und der immer wieder in neuen Maskeraden aufersteht. Er nimmt den Arbeitnehmern die Rechte, die sie sich gegenüber der Kapitalseite erkämpft haben - oder er verhindert deren legale Durchsetzung. Das ist zweifellos ein politisches Verbrechen, das zum Vorteil der Kapitalseite begangen und legalisiert wird. In dessen Gefolge sind dann auch Wirtschaftsverbrechen die Norm. Aber nur, weil deren Bekämpfung faktisch ausgeschlossen ist, ja selbst als Verbrechen bekämpft wird.
In diesem wichtigen Punkt haben auch die von Kommunisten errichteten Diktaturen versagt. Denn sie waren mit dem Versprechen angetreten, durch Arbeiterräte die Kontrolle über die Mächtigen der Wirtschaft zu garantieren. Der Irrglaube, dass ein kommunistischer Wirtschaftsboss seine Macht nicht missbrauchen würde, schon weil es die Arbeiterklasse nicht zulasse, wurde dem doktrinären Kommunismus zum Verhängnis. Nur wirkliche betriebliche und überbetriebliche Arbeiterräte als Kontrollinstanzen der betrieblichen und verbandlichen Wirtschaftsmacht, dazu uneingeschränkt mit Verfassungsrechten ausgestattet, hätten verhindern können, dass sich im real existierenden Sozialismus ein - teilweise sogar von Partei und Staat geduldeter, oft genug sogar geförderter - Untergrundkapitalismus bildete, der das ganze Plansystem samt der „sozialistischen Moral“ (soweit vorhanden) untergrub und - massiv unterstützt vom legalisierten Kapitalismus des freien Westens - zum Einsturz bringen konnte.
Da eine Wiederholung dieses diktatorischen Sozialismus/Kommunismus nicht vorstellbar ist, geht es seit dem Zusammenbruch des Ostblocks nicht mehr um den Ost-West-Konflikt, sondern erneut um den klassischen Gegensatz von Kapital und Arbeit. Nun aber auf der Stufe der weitgehend überwundenen Nationalismen in Europa, auf der Stufe der postmuralen Globalisierung, also des Imperialismus ohne Kommunismus und Mauern. Jetzt ist das Klassenbewusstsein beider Seiten fast auf der Stufe der Erkenntnis angelangt, dass Fortschritt nicht mehr lange mit Wirtschaftswachstum gleichgesetzt werden darf, wenn die Gattung Mensch sich nicht vorzeitig sämtliche Lebensgrundlagen zerstören will. Die Zeiten sind objektiv vorüber, in denen die Ursache der sozialen und auch ökologischen Probleme bei jenen gesucht und auch gefunden werden konnten, die in den Traditionen der jeweiligen Gesellschaften als das bedrohlich Fremde galten.
Immer neue Feindbilder und Sündenböcke
In Sachen Wirtschaft und Wirtschaftsordnung können im christlich-abendländischen Kulturraum nicht mehr „die“ Juden für Krisen und Zerfall missbraucht werden. Seit der offiziellen Anerkennung eines christlichen Kapitalismus durch die Christen selbst und der Anerkennung der Zins- und Wuchergeschäfte, der Bereicherung mittels Spekulation und Handel durch Christen, greifen diese Methoden nur noch bei wenigen Dummköpfen und reaktionären Demagogen. Man muss dennoch immer wieder daran erinnern, dass Juden diese unchristlichen Geschäfte nicht ohne Erlaubnis der christlichen Obrigkeiten und ohne Vorteile für diese hätten betreiben dürfen und dass sie für diese Erlaubnis erhebliche Schutzgelder zahlen mussten, auch wenn ihnen der bezahlte Schutz oft versagt und die Judenpogrome zur Entschuldung der christlichen Oberherrn geduldet, da und dort sogar von diesen Oberchristen angezettelt wurden.
Dass es schon seit über 200 Jahren - seit offizieller Einführung des Kapitalismus - vor allem Christen sind, die weltweit Banken und Kapitalgesellschaften, auch das „parasitäre“ Zins- und Wuchergeschäfte, beherrschen, interessiert judenfeindliche Christenmenschen selbstverständlich nicht. Die Juden stehen nun einmal für die schlechten Seiten der kapitalistisch betriebenen Wirtschaft. So haben nicht nur die Nationalsozialisten, sondern vor diesen auch christlich-soziale Parteien den „jüdischen Kapitalisten“ (Caprivi) die großen Wirtschaftskrisen und deren Folgen, vor allem für den sozialen Abstieg des „bäuerlichen Standes“ und der kleinen „anständigen Geschäftsleute“ verantwortlich gemacht. Der aus diesen Vorurteilen gespeiste Antijudaismus, der später zum politischen Antisemitismus heranreifte, hat vor allem im religiös gespaltenen und zu spät und zu gewaltsam zum Nationalstaat zusammen geschmiedeten Deutschland zu jenem ungeheuerlichen Völkermord geführt, der zu Recht als einmaliges Verbrechen verurteilt wird.
Es war die mit dem Aufstieg des Kapitalismus erstarkende Arbeiterbewegung, die allmählich begriff, dass das Problem eigentlich nichts mit Religionszugehörigkeit oder der „Rasse“, sondern alles mit der unkontrollierten Macht der besitzenden Klasse zu tun hatte. Dies war, nachdem sie den Feudalstaat halbwegs überwunden hatte, die so genannte Bourgeoisie, das besitzende und gebildete Bürgertum. Die Arbeiterbewegung hatte zwar immer, weil die Arbeiterschaft das Christentum tief verinnerlicht hatte, mit dem Antijudaismus zu tun, aber der dann rassistisch begründete Antisemitismus war nicht Bestandteil der politisch-ökonomischen Theorie und Weltanschauung von Marx und Engels, auch nicht von Lenin. Er war vielmehr gegen die Arbeiterbewegung gerichtet. Das ändert nicht daran, dass Stalin den auch in Russland tief verwurzelten Antijudaimus missbrauchte, um seine politischen Widersacher effektiver bekämpfen zu können.
Dennoch steht fest: Mit der marxistischen Arbeiterbewegung wurden große Teile der arbeitenden Bevölkerung neu und besser orientiert. Nicht mehr der jüdische Kapitalist, nicht der christliche, auch nicht der dem eigenen Volk angehörende, betont nationalistische, sondern der Kapitalist als solcher, galt nun als Träger eines Systems, dessen Kernbereich, die Industrie, Menschen in bloße Arbeitskräfte verwandelte und durch Lohnarbeit bis aufs Blut ausbeutete. Die Antwort des Bürgertums darauf war, dass seine Propagandisten auch die Arbeiterbewegung als Teil der „jüdischen Weltverschwörung“ denunzierte, ihr Antisozialismus und Antikommunismus mit dem Antisemitismus zusammengerührt und zur Begründung der Vernichtung beider genutzt wurde.
Als nach 1945 die Juden nicht mehr staatoffiziell verfolgt werden durften, verschob sich das Feindbild - noch einseitiger als unter Hitler - in Richtung Osten. Jetzt wurde der Antikommunismus vom Antisemitismus getrennt. Als das Herrschaftssystem des Kommunismus zusammenbrach, waren weder Jude noch Kommunist weiter geeignet, wirksam von der Wirtschaftskriminalität abzulenken. Diese Ablenkungsfunktion hat seitdem die Organisierte Kriminalität (siehe dort) übernommen. Die Organisierte Kriminalität war - wie oben geschildert - nach der Wiedervereinigung ins Zentrum der Diskussionen um die innere und äußere Sicherheit gerückt. Hierzu haben nicht nur Medien und frühere Medienstars (z. B. der Journalist und Bestsellerautor Dagobert Lindlau) mit ihrem Interesse an Sensationsmeldungen und ihrer Abhängigkeit von der werbenden Wirtschaft beigetragen, sondern auch Gesetzgeber, Politik und Strafverfolgungsbehörden.
Das obige Schema des Bundeskriminalamtes müsste deshalb aus BCC-Sicht völlig verändert werden. Ein realitätsnahes Schema darf an das - verständliche - Bedürfnis der seriösen Wirtschaft nach falscher und irreführender Zentrierung und Gewichtung der OK keine Konzessionen machen. Es muss Wirtschaftskriminalität in den Mittelpunkt rücken und deren zentrale Rolle im gesamten Bereich der sozialökologisch nicht legitimen, vor allem jedoch der kriminellen Bereicherungspraktiken deutlich machen.
Hans See (Unter Angabe von Quelle und Autor ist die Weiterverwenung erlaubt)
Literatur zu diesem Themenkomplex:
Literatur zu diesem Themenkomplex:
Hans See, Kapital-Verbrechen - Die Verwirtschaftung der Moral, 2. Aufl. Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main, 1991.
Hans See / Dieter Schenk (Hg.), Wirtschaftsverbrechen - Der innere Feind der freien Marktwirtschaft, Kiepenheuer und Witsch, Köln 1992.
Han See / Eckart Spoo (Hg.), Wirtschaftskriminalität - kriminelle Wirtschaft, Distel Verlag Heilbronn, 1997.