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Organisierte Kriminalität

Der deutsche Gesetzgeber begann in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts, als das Drogenproblem schon zahlreiche Menschenleben gefordert hatte, sich systematisch mit mafiosen Deliktformen zu befassen. Die italienische Mafia wurde damals zum Inbegriff dessen, was wir heute generell als Organisierte Kriminalität (OK) bezeichnen. Der Begriff Mafia breitete sich damals auch in Deutschland aus. Ende der 80er Jahre versuchte der Fernsehjournalist Dagobert Lindlau, den in den USA für das organized crime weit verbreiteten Begriff „Mob“ einzuführen. Das misslang. Zur offiziellen Bezeichnung mafioser Verbrechensarten hat sich inzwischen der Begriff Organisierte Kriminalität durchgesetzt. (weiter lesen)

Wenn sie früher von Organisierter Kriminalität sprachen, meinten Strafrechtsexperten, Gesetzgeber und Strafverfolger zunächst nur die Rauschgiftszene. Also - ganz anders als in Italien oder in den USA, wo mit den Begriffen „mafia“, „organized crime“ oder „mob“ alles bezeichnet wird - alles, was sich unter Unterweltverbrechen zusammenfassen lässt. Aber die Drogenbanden der 70er und 80er Jahre waren, obgleich sie damals in der Bundesrepublik Deutschland noch pauschal als Mafia bezeichnet wurden, nur zu einem kleinen Bruchteil wirklich italienische Mafiosi. Die meisten ausländischen Beteiligten am Drogengeschäft gehörten schon in den 70er und 80er Jahren türkischen, fernöstlichen, japanischen, vietnamesischen und chinesischen, besonders aber lateinamerikanischen Verbrechersyndikaten an.

Die bekanntesten mafiosen Gruppen sind in Italien die Camorra, die N‘drangheta und die Cosa Nostra. Neuerdings hat BCC-Beirat Jürgen Roth einen neuen Typus ausgemacht, den er Mafia Borghese nennt. Im fernen Osten sind die chinesischen Triaden zuhause. Besondere Beachtung fanden - schon vor dem Fall der Mauer - auch rumänische, bulgarische und polnische Banden. Seit der Wiedervereinigung - die der Politikwissenschaftler Fritz Vilmar - weitgehend zutreffend - als „Kolonisierung der DDR“ bezeichnet - befassen sich deutsche und europäische Sicherheitsorgane mit der so genannten Russen-Mafia. Auch hier ist BCC-Mitglied Jürgen Roth einer der bestinformierten Spezialisten. Berühmt-berüchtigt waren für längere Zeit das kolumbianische Medellín- und das Kali-Kartell. Um diese Syndikate ist es inzwischen still geworden, obgleich nach wie vor in einigen lateinamerikanischen Ländern der Drogenanbau zu den wichtigsten Einkommensquellen zählt und andere Organisationen das Geschäft mit den Drogen weiter betreiben. Heute steht der Drogenanbau in Afghanistan im Zentrum des öffentlichen Interesses.

Wenn ein Problem aus den Medien verschwindet, beweist dies nicht, dass es gelöst und verschwunden sein muss. Es heißt nur, dass sich die Aufmerksamkeit der Strafverfolger, der Politik und der Massenmedien auf andere Bereiche oder - wie im Fall Drogenhandel - auf die fernöstlichen Krisen- und Drogenanbaugebiete konzentrieren. Denn der „Krieg gegen Drogen“ hat meist wenig mit den Opfern des Drogenkonsums zu tun. Es geht in der Regel um Drogenhandel und Geldwäsche mächtiger krimineller Unternehmungen. Diese spielen in den unterentwickelten Ländern, vor allem, wo Bürgerkriege geführt und Terrorismus organisiert werden, bei der Finanzierung illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels eine ganz zentrale Rolle.

Auch die westlichen Geheimdienste haben sich dieser Finanzierungsmethoden bedient, betätigten sich nachweislich nicht selten selbst als Drogenhändler und betreiben Geldwäsche, um damit illegale "Streitkräfte" zu finanzieren und mit ihrer Hilfe unliebsame Regierungen zu stürzen. Erst mit dem Fall der Mauer und der Osterweiterung der Europäischen Union gerieten zunehmend neben dem Drogenmissbrauch auch andere Deliktformen ins Visier der Ordnungs- und Sicherheitskräfte. Vor allem der illegale Menschen- und Waffenhandel, die Geldfälscherei und die illegale die Entsorgung von Sondermüll. Begleiterscheinungen der Organisierten Kriminalität von besonderer Bedeutung sind - neben der Geldwäsche - auch Korruption und Erpressung. Allerdings ist es falsch zu glauben, dass sich nur die Organisierte Kriminalität dieser Methoden bedient, um möglichst hohe Gewinne zu realisieren. Auch als seriös eingestufte Unternehmen erzielen einen erheblichen Teil ihrer Profite aus kriminellen oder in rechtsfreien Räumen stattfindenden Geschäften.

BCC kritisierte seit Anfang der Debatten um OK, dass es falsch ist, der Organisierten Kriminalität eine derart zentrale Bedeutung beizumessen. (Vgl. dazu Wirtschaftskriminalität) Es zeigt sich auch immer wieder, dass „seriöse“ Wirtschaftsunternehmen in die lukrativen Geschäfte der OK verwickelt sind. Angesehene Bankhäuser führen - meist in ihren Offshore-Filialen - mit Hilfe des Bankgeheimnisses Nummernkonten, auf denen nicht nur hinterzogenen Steuern als Schwarzgelder „verwaltet“, sprich verzinst, werden, sondern auch Milliardenbeträge, die aus blutigen kriminellen Geschäften stammen. Korrupte Diktatoren, oft skrupellose Massenmörder, können mühelos mit Hilfe seriöser Banken „Volksvermögen“ ins Ausland schaffen.

Banken und andere Wirtschaftsunternehmen stellen auch - weil hohe Gewinne herausspringen - ihre Infrastruktur und Logistik (vor allem ihre leistungsfähigen Kommunikations- und Transportsysteme) zur Verfügung und ergänzen sich in vielen anderen Bereichen. Die inoffiziellen Wechselbeziehungen bestehen insbesondere darin, Brücken zwischen legalisierten und kriminalisierten Märkten zu schlagen und arbeits- und gewinnteilig sowohl auf legalen wie auf illegalen Märkten Waren und Dienstleistungen mit höchstmöglichen Gewinnen zu verkaufen.

Nachdem 1976 unter Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) und dann noch einmal 1986 unter der Regierung Kohl/Genscher (CDU/CSU und FDP) das heute geltende Wirtschaftsstrafrecht verabschiedet worden war, konzentrierte sich der Gesetzgeber auf die Organisierte Kriminalität. Vor allem die nach der Wiedervereinigung verstärkt auftretenden Bandendelikte . Sie tat dabei so, als handele es sich nur um Folgen der von der OK begangenen. Es entstanden entsprechende Gesetze. Zuerst das Gesetz gegen Geldwäsche+, dann das gegen Korruption. Schließlich das gegen die Organisierte Kriminalität (das OrgKG). Stets wurde sorgfältig auf die Abgrenzung zu den älteren Wirtschaftsstrafgesetzen geachtet. Das hatte nicht nur mit der - grundsätzlich sinnvollen - Arbeitsteilung zu tun, sondern diente auch dazu, die beiden Grundformen von Wirtschaftsverbrechen, nämlich OK und Wikri, nicht als das zu erkennen zu geben, was sie in der Praxis sind, nämlich sich ergänzende, ja sich zunehmend gegenseitig durchdringende Bereiche. Wie aus dem Bereich der Tabakkonzerne bekannt ist, bedienen diese nicht nur legale Märkte, sondern auch illegale, in denen Organisierte Kriminalität sich blutige Kämpfe um Marktanteile liefern.

Es ist verständlich, dass sich die „seriöse“ Wirtschaft, die Oberwelt, nicht gern in einen Topf mit diesen Verbrecherbanden werfen lässt. Deshalb werden auch immer wieder als Vorläufer der OK die Räuberbanden des 18. und 19. Jahrhunderts in Erinnerung gebracht. Jeder kennt den Schinderhannes. Etwas weniger bekannt sind die sich später entwickelnden Zusammenschlüsse Vorbestrafter und Zuhälter, die so genannten Ringvereine. Sie hatten sich nach dem Ersten Weltkrieg sogar zu einen „Deutschen Ring“ zusammengeschlossen. In den Ringvereinen organisierten sich Drogenhändler, Waffenschmuggler, Zuhälter, Prostituierte, Erpresser, Einbrecher und andere Kriminelle. Der „Deutsche Ring“ wird von Fachleuten strukturell mit einer Geheimloge verglichen. (Vgl. Ulrich Sieber/Marion Bögel, Logistik der Organisierten Kriminalität, Wiesbaden 1993)

In der Kriminalgeschichte Deutschlands entsteht zwischen 1933 und 1945 ein tiefer Bruch. Denn die so genannte „Machtergreifung“ Hitlers, die in Wirklichkeit eine „Machtübergabe“ an die NSDAP war, deren Anführer noch 10 Jahre zuvor wegen Hochverrats im Zuchthaus gesessen hatte, bedeutete das Ende demokratischer Rechtsstaatlichkeit. Business Crime Control betrachtet deshalb die damaligen Nazihorden als eine Variante Organisierter Kriminalität. Damit gerät BCC zwar in Widerspruch zu den offiziell anerkannten OK-Definitionen. Aber es bedurfte nicht der Verbrechen, die unter dem NS-Regime zwischen 1933 und 1945 begangen wurden, die vor 1933 genügen vollauf, um den Nachweis für die Behauptung erbringen zu können, dass die NSDAP mitsamt ihren Unterorganisationen die Kriterien eines Verbrechersyndikats erfüllte.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Nazis vor allem die Juden für die Niederlage im Ersten Weltkrieg, die Verluste der Kolonien, die Reparationszahlungen und die schweren Wirtschaftskrisen mit Massenarbeitslosigkeit, Verelendung und Korruption verantwortlich machten. Die Juden standen für Wirtschaftskriminalität, Organisierte Kriminalität, Sittenverfall und Korruption. Viele Personen und einige Parteien, die vor der Gefahr einer Ethnisierung der Probleme des Kapitalismus warnten, die den Kapitalismus als System verantwortlich machten und dessen Überwindung als Lösung des Problems propagierten, wurden als „verjudet“ in eine moralische Sippenhaft genommen und ebenfalls verfolgt.

Es hat also gute Gründe, dass demokratische Parteien, Gesetzgebungs- und Strafverfolgungs- und Rechtssprechungsorgane politische Gruppierungen und Parteien grundsätzlich gesondert behandeln, nämlich rechtsstaatliche und demokratische Gründe. Denn natürlich besteht immer die Gefahr, dass etablierte Parteien unliebsame politische Konkurrenten und Alternativen, würde man sie kurzerhand zu kriminellen Vereinigungen erklären können, wenn es ernst wird, ausgeschaltet werden. Dennoch muss, schon angesichts der Tatsache, dass auch heute wieder kapitalstarke Unternehmer nicht nur demokratische Parteien und Abgeordnete, sondern auch Neonazis finanzieren, nach Wegen gesucht werden, den Aufkauf der demokratischen Institutionen zu verhindern. Illegale Praktiken von Wirtschaftsunternehmen wie die Parteien- und Abgeordnetenfinanzierung ist eigentlich schon nach geltendem Verfassungsrecht ein demokratiefeindlicher Akt und müsste - wenn der Gleichheitsgrundsatz gelten würde - kriminalisiert werden.

Dass Unternehmer zwar nationalsozialistische, aber kaum sozialistische und grundsätzlich keine kommunistischen Parteien finanzieren, sollte jedem Wähler Warnung genug sein, Nazis und Kommunisten gleichzusetzen. Nazis sind keine Kritiker des Kapitalismus, sondern die radikalsten unter den Verteidiger dieses Systems, allerdings eines nationalistischen, allenfalls euronationalistischen Kapitalismus. Für sie sind Gewerkschaften und Parteien Verbrecher, weil sie der Wirtschaftsmacht Grenzen setzen. Das macht sie - vor allem in Krisenzeiten - interessant für nationalistisch gesonnene Unternehmer. Wenn sie Korruption sagen, meinen sie Parteien, Politiker, Abgeordnete und Beamte, die sich kaufen lassen, nicht die Herrschaften in den Chefetagen, die sich Parteien, Politiker, Abgeordnete und Beamte kaufen. Und sie sind gegen den „raffenden“, den „jüdischen Kapitalismus“. Das „schaffende Kapital“ wird dagegen mit den „nationalen“ und „rassischen“ Tugenden in Verbindung gebracht.

BCC geht davon aus, dass Wirtschaftskriminalität die sozialschädlichste und umweltfeindlichste Kriminalität überhaupt ist und OK (als Einheit aufgefasst, die sie natürlich nicht ist, auch niemals sein kann, wenn sie nicht in Gestalt von Nazibanden den Staat erobert) nur ein notwendiges Komplementärsystem ist. Dies heißt nicht, dass OK beim Kampf gegen Wirtschaftskriminalität unterschätzt oder vernachlässigt werden darf. Es geht vielmehr um die Frage, ob die von „seriösen“ Unternehmen begangene Wirtschaftskriminalität nicht selbst eine Form der Organisierten Kriminalität ist und wie man sie beantwortet, wenn man beide Bereiche auseinander halten möchte, wie es Gesetzgeber und Strafverfolger tun. Hier muss davon ausgegangen werden, dass die Bereiche getrennt wurden, um die politische Brisanz, die im Zusammenwirken beider Bereiche liegt, zu entschärfen. Denn wenn man den legalisierten wie den kriminalisierten Teil der Privatwirtschaft als Komplementärsysteme betrachtet, müssten Manager und andere Verantwortliche der Legalwirtschaft wie Mafiabosse gejagt und bestraft werden, sobald der Nachweis erbracht ist, dass sie mit der OK zusammenarbeiten. Offensichtlich haben unsere Gesetzgeber und Ordnungskräfte große Schwierigkeiten, kriminelle Unternehmensführer und Mafiabosse gleich zu behandeln. Ihrer Struktur nach handelt es sich bei den Entscheidungsgruppen in beiden Bereichen um kriminelle Vereinigungen, sobald sie überführt sind, gemeinsam kriminelle Geschäfte gemacht zu haben.

Den Begriff der kriminellen Vereinigung kennen wir aus der Debatte um die strafrechtliche Bewertung linksextremer Gruppierungen wie die inzwischen zum Mythos hochstilisierte terroristische RAF (Rote Armee Fraktion). Damals bestanden die Verteidiger der freiheitlichen Demokratie darauf, dass es sich bei dieser Bande nicht um eine politische, sondern um eine kriminelle Vereinigung handelte. Auch hier wird das Bedürfnis erkennbar, die Kriminalität zu entpolitisieren. Politische Kriminalität, die selbstverständlich auch Regierungskriminalität umfasst, birgt allzu viele Probleme in sich, die die öffentliche Auseinandersetzung zwischen verschiedenen politischen Parteien erschweren. Hätte der Staat Bundesrepublik Deutschland den Anspruch der RAF, eine politische Kampforganisation zu sein, anerkannt, so wären ihre Gefangenen als politische Gefangene betrachtet worden. Diese aber darf es in einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie nicht geben. Sie gibt es nur in Diktaturen, in denen keine politische Freiheit herrscht.

Das Problem stellt sich auch im Zusammenhang mit den fundamentalistischen Muslimen, die dem internationalen Terrorismus zugeordnet werden. Wenn sie als kriminelle Vereinigungen behandelt würden, wofür es gute Gründe gäbe, brauchten die USA keine Sonderlager wie Guantánamo und könnten sich die Vorwürfe, politische Gefangene zu kasernieren, wie auch die kritische Beobachtung dieser Lager, ersparen. Ein besonderes Problem im Zusammenhang mit der organisierten politischen Kriminalität ist die Unterscheidung zwischen Links- und Rechtsextremismus. Es wäre interessant zu wissen, was geschehen würde, wenn der Terrorist Osama bin Laden kein Unternehmer, sondern ein Kommunist wäre. Offensichtlich sind die alten Gegensätze zwischen Kapital und Arbeit nach wie vor ein zentrales Kriterium beim Umgang mit Verbrechersyndikaten, auch wenn sich seit dem Zusammenbruch der Ostblockstaaten eine Verschiebung der Betrachtungsweisen von Kriminalität in Richtung einer teils kulturellen, teils rassistischen Ethnisierung verbrecherischer Aktivitäten abzeichnet.

Eindeutig hat sich der schon mit der wachsenden Arbeitslosigkeit der späten 70er Jahre erkennbare Trend nach dem Fall der Mauer und der Osterweiterung der EU durchgesetzt, Organisierte Kriminalität als Synonym für Ausländerkriminalität zu benutzen. Dass es ethnische Banden gibt, steht außer Frage. Deshalb hat es auch nichts mit Ausländerfeindlichkeit zu tun, deren Wirken als Ausländerkriminalität zu bezeichnen. Wenn aber der Begriff OK nur noch für die von ausländischen Banden betriebene Kriminalität verwendet wird, entsteht ein völlig falsches Bild mit gefährlichen Nebenwirkungen. Denn selbstverständlich ist Organisierte Kriminalität nicht identisch mit Ausländerkriminalität. Es sind in jedem Land auch „Einheimische“ in diesem Bereich aktiv.

Hans See
(Unter Angabe von Quelle und Autor ist die Weiterverwenung erlaubt)

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