Sonstiges
Sonstiges ist eine Rubrik, in der sich (n alphabetischer Reihe - zur Zeit nur zu EUROPOL von Dieter Schenk) Darstellungen, Analysen und Reflexionen zu Fragen der Macht, des Machtmissbrauchs und der notwendigen Machtkontrolle der so genannten Global Player, der Transnationalen Konzerne und Spekulanten und die Kritiken an Menschenrechtsverletzungen, Einschränkungen der Bürgerrechte, Verletzung der Menschenwürde, Zerstöörung des Sozialstaats, Abbau demokratischer Rechte und an umweltpolitischer Heuchelei finden. Aber auch Informationen über vorhandene oder zu entwickelnde Institionen, die sich dem Thema Wirtschaftsverbrechen stellen oder stellen sollen.
Auf nationaler Ebene, also durch nationale Gesetze, Erlasse, Vorschriften, lässt sich das Global-Kapital nicht mehr unter Kontrolle bringen. Jedem Versuch dieser Art kann es durch Verlagerung seiner Investitionen und Erpressung nationaler Regierungen über den Mechanismus der Arbeitsplatzvernichtung ausweichen. Die transnationalen politischen Einheiten (z.B. Europäische Union) haben nicht den vollwertigen Status eines Nationalstaates, wie etwa die USA. Die EU könnte also, selbst wenn die Europäische Kommission und das EU-Parlament es wollten, nur sehr begrenzt eine von den einzelnen Mitgliedstaaten völlig unabhängige Politik machen. Die neue EU-Verfassung zeigt, dass die EU auch gar nicht gegen das neoliberale Konzept, noch mehr Freiheit für das Kapital, vorgehen darf, sondern eher dazu da ist, noch vorhandene Investitionshemmnisse beiseite zu räumen. Es ist also bisher nicht einmal innerhalb des doch ziemlich homogenen Kulturraums Europa, trotz des politischen Zusammenwachsens, möglich, zu einer einheitlichen, die Macht des Kapitals zügelnden demokratischen Gesetzgebung zu kommen.
Eine der ersten Fragen lautet deshalb, wie eine Weltgesellschaft, die auf so verschiedenen Kulturen, historischen Erfahrungen, Nationalgefühlen, politischen Systemen, Verfassungen und Gesetzen basiert, einer Weltwirtschaft Paroli bieten kann? Diese Weltwirtschaft darf man sich zwar auch nicht als eine homogene Gemeinschaft von Kapitalanlegern und Managern vorstellen, auch die Kapitaleigner kommen aus den verschiedensten Kulturkreisen, haben verschiedene Religionszugehörigkeiten, nationale Wurzeln, firmeneigene Aufgaben und Ziele, persönliche moralische Vorstellungen über Sinn und Zweck des Wirtschaftens. Aber der Mythos Markt und die Macht über das real verfügbare Kapital (wozu auch die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens gehört), schaffen trotz aller kulturellen Gegensätze zwischen den Akteuren der Kapitalanleger, Kapitalverwerter und Kapitalschützer eine Art "Einheitsfront" gegen alle, die sich den Zielen der Gewinnoptimierung und den Freiheitsansprüchen der Gewinnoptimierer in den Weg stellen.
Von einer Weltwirtschaft kann man nur sprechen mit Blick auf die globale Präsenz, die global gesicherten Rechte und den globalen Schutz internationaler Kapitalgesellschaft. Die globale Präsens lässt sich äußerlich an der Reklame für und den Angeboten von bestimmten Waren erkennen. Ob bestimmte Automarken, elektronische Geräte oder Genussmittel von Weltkonzernen in irgendeinem Land der Welt erhältlich sind, ist quasi das erste und wichtigste Kriterium, an dem sich der Begriff "Weltmarkt" definieren lässt. Hinter diesen äußerlich erkennbaren Merkmalen verbergen sich freilich staatliche und private Verträge, Rechtsverhältnisse, finanz-, sicherheits- und militärpolitische Abkommen. Und Abhängigkeiten. Vor allem von Krediten und sonstigen Hilfen, die durch die Zugehörigkeit eines Staates zum Weltmarkt gehören.
Grundvoraussetzung für einen Staat, zum Weltmarkt gehören zu dürfen, sind nicht etwa Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, sondern einzig und allein die staatliche Garantie unternehmerischer Betätigungsfreiheit. Ideologisch wird sie mit der Freiheit schlechthin gleichgesetzt, faktisch erfordert sie die Einschränkung der Freiheit aller, die über kein - oder kein nennenswertes - eigenes Kapital verfügen. Die Frage ist also, wie unter diesen Voraussetzungen die Macht und der damit mögliche und - aus Sicht von Großunternehmen durch falsche Gesetze entstehende - Machtmissbrauch in wirksamer Weise demokratisch legitimierte Grenzen gesetzt werden können.
Freiheit der Wirtschaft ist sicher für viele menschlichen Bedürfnisse gut, ihre wirksame soziale und ökologische Kontrolle auf demokratischer Grundlage ist aber für noch mehr menschliche Bedürfnisse und Rechte besser. Jede Kontrolle müsste in einer Weltgesellschaft auf demokratischer Grundlage beruhen. Doch muss man sich klar darüber sein, dass auch die Demokratie vor nichts zu schützen vermag, wenn Wählermehrheiten dazu gebracht werden, nur die Macht des Staates zu kontrollieren. ...
Damit ist Denn nach wie vor - trotz mehr oder weniger ausgeprägter Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Betrieben und überbetrieblichen Einflüssen der Gewerkschaften auf die Unternehmen durch Tarifpolitik und Streikrecht - sind die Chefetagen der Transnationalen Konzerne "demokratiefreie Zonen" (H. See), die aufgrund der Macht dieser Großunternehmen alle demokratischen Rechte der Bevölkerungen, ja sogar die Souveränität der Staaten in Frage stellen können, wenn den Globalstrategen, die wie Feldherrn mit Privatarmeen schalten und walten, die Politik nicht ins Konzept passt.
Dies zwingt, darüber nachzudenken, ob die Bevölkerungen und ihre zivilgesellschaftlichen Repräsentanten die parlamentarischen Demokratien und deren gewählte Abgeordneten und Regierungen auf allen Ebenen von den Kommunen über die Bundesländer, die Staaten und die Europäische Union bis hinauf zu den Welt-Institutionen dazu in einem Nachhaltigen Sozialkampf dazu bewegen sollten, der grenzüberschreitenden Wirtschaft (wo immer die Einzelunternehmen ihre Standorte wählen) straffe Zügel anzulegen und sie schrittweise - aber mit strengen Sanktionen - auf die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards und entwicklungspolitische Rücksichten einzuschwören.
Die Mindestforderung in jedem Land der Welt müsste lauten, dass sich Unternehmen, die über die nationalen Grenzen hinaus wirtschaften, einem globalen Wirtschaftsstrafrecht unterworfen werden, das über eine UNO-Charta als Richtlinie für ein globalen Wirtschaftsstrafrecht in die Welt gesetzt wird und alle UNO-Mitgliedstaaten verpflichtet, sich diese Gesetze nationalstaatlich umzusetzen. Dies wäre der erste Schritt zu einer immer notwendiger werden Weltwirtschafts-, Weltsozial- und Weltinnenpolitik. Auch die Umweltpolitik muss in diesen Prozess eingebunden werden. Eine solche Weltpolitik würde viele Krisenursachen entschärfen oder zum verschwinden bringen. Die sich daraus ergebende Sicherheits- und Friedensdividende wäre eine stark und dauerhaft sprudelnde Quelle der Entwicklungspolitik und des allgemeinen Wohlstands.
Hans See (wird fortgesetzt)
EUROPOL
Man muss die Vorgeschichte kennen, um zu wissen, dass Europol ein Kind des Bundes-kriminalamtes ist. Noch bevor auf internationalen Konferenzen eine solche Einrichtung richtig angedacht war, hat das umtriebige BKA bereits Haushaltsmittel in den Bundeshaushalt einstellen lassen, überrumpelte die europäischen Partner mit personellem Aufbaustab und Büroeinrichtung, riss automatisch die Leitung an sich und leistete weiterhin die Schrittmacherfunktion. Europäische Polizeipartner brachte das BKA systematisch in Zugzwang, auch solche, die mit dem Hineinregieren des BKA in ihr Land schlechte Erfahrungen gemacht hatten, wie die Niederlande ('Het lange Arm des Bondeskriminalamts').
Für den Fachmann ist überhaupt nicht einzusehen, warum es Europol neben Interpol geben muss, man könnte mit Interpol vorteilhafter leisten, was Europol zugeschrieben wird, wenn man die Zentrale in Lyon mit Personal und Ressourcen ausstattete. Das allerdings würde den Einfluss des BKA auf diese Einrichtung schmälern.
Die 'bewährte internationale Zusammenarbeit' (BKA) beruht ja keineswegs nur auf Interpol und demnächst Europol. Da ist zum Beispiel das Netz der Verbindungsbeamten. Im BKA sind solche aus Belgien, Frankreich, Italien, Österreich und Spanien tätig, weit mehr deutsche so genannte Rauschgiftverbindungsbeamte sind im Gegenzug weltweit bei deutschen Botschaften angesiedelt. Zitat Gewerkschaft der Polizei: 'Direkte Kontakte, kurze Dienstwege, sie sind unschätzbare Vorteile.' Unausgesprochen wird hierbei die Umgehung von Rechtshilfevorschriften auf dem 'kleinen Dienstweg', ein rechtsstaatlich fragwürdiges Verfahren.
Was soll Europol leisten? Es soll
1. eine Relaisstation für den schnellen Austausch von Informationen darstellen. Europol soll
2. EU-zentral Auswertungen vornehmen und
3. schließlich, ohne selbst exekutive Befugnisse zu haben, operative Maßnahmen, wie zum Beispiel kontrollierte Rauschgiftlieferungen, koordinieren.
Die beiden ersten Aufgaben werden ohnehin bereits von Interpol wahrgenommen. Das dritte Aufgabenfeld macht den Insider misstrauisch, denn die Grenzen zwischen koordinieren und leiten und selbst ausführen sind fließend. Außerdem wird das Endziel in Polizistenhirnen ohnehin 'Ermittlungskompetenz' heißen.
Bisher wurde vom BKA und von Sicherheitspolitikern Europol in einem Atemzug mit Rauschgiftbekämpfung genannt, inzwischen erweitert auf Organisierte Kriminalität, aber immer noch Drogendelinquenz meinend. Auch die Bekämpfung der Geldwäsche, ausdrücklich im Aufgabenkatalog (neben Atomschmuggel und Kfz.-Verschiebung) genannt, wird ebenfalls in Verbindung mit Rauschmitteln gesehen, der Begriff Wirtschaftskriminalität taucht weder in dem Zusammenhang noch sonst auf.
Dem Etikettenschwindel hätte man besser abhelfen können, wenn man die Behörde als Europäisches Rauschgiftbekämpfungszentralamt bezeichnet hätte. Eine Frage der Zeit dürfte sein, bis sich national und international eine Entkriminalisierung der Drogen durchsetzt, die Polizei ihre Kompetenzen verliert. Bleibt zu hoffen, dass dann ein neuer Schwerpunkt mit der internationalen Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität durch Europol gesetzt wird.
Man kann Europol nur befürworten, wenn die Institution nach rechtsstaatlichen Kriterien arbeitet. Zweifel des Datenschutzes bestehen schon seit Jahren hinsichtlich des Interpol-Rechners CIS (Criminal Information System), der wohl vom Rechner der neuen Euro-Polizei übertroffen werden wird. Der SPIEGEL (Nr. 31/1995) höhnte: 'Das Europrinzip: vorsorgliches Misstrauen gegen alles und jeden, komplette Dossiers über Ungerechte wie Gerechte.'
Hessens ehemaliger Datenschutzbeauftragter und heutiger Bundesverfassungsrichter Prof. Wilfried Hassemer warnte: Europol werde parlamentarisch überhaupt nicht, gerichtlich nur unzureichend kontrolliert. Das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung werde auf der Strecke bleiben. Europol führe Daten über Rassenzugehörigkeit, religiöse Anschauungen oder sexuelle Vorlieben zusammen, auch Zeugen, Kontakt- oder Begleitpersonen können in Arbeitsdateien zu Analysezwecken erfasst werden. Die bündnisgrüne Europa-Abgeordnete Claudia Roth befürchtet Listen über Homosexuelle oder HIV-Positive.
Das Europaparlament hat den Europol-Höhenflug am 14.3.1996 zu stoppen versucht, so lange nicht eine rechtliche Überwachung durch den Europäischen Gerichtshof gesichert sei. Da aber Europol kein Vorhaben der EU, sondern der Mitgliedstaaten ist, hat das Straßburger Votum für den Ministerrat keine bindende Wirkung. Die nationalen Parlamente haben teilweise mit der Ratifizierung der Europol-Konvention begonnen, Gegner ist eigentlich nur die britische Regierung. Bleibt abzuwarten, ob sich das europäische Parlament durchsetzt.
Dieter Schenk (Unter Angabe von Quelle und Autor ist die Weiterverwenung erlaubt)