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Einleitung
Wer sich mit den vielen großen gesellschaftlichen Widersprüchen, Problemen, Konflikten und Unrechtssystemen der Vergangenheit und Gegenwart befasst, man denke nur an die Sklaverei, die Unterwerfung fremder Völker, deren Ausrottung, Ausbeutung, Unterdrückung, Entmündigung, die wir verallgemeinernd als Kolonialismus bezeichnen, auch an Terrorismus, Kriege, Bürgerkriege, Weltkriege, Naturzerstörungen, Menschenrechtsverletzungen, wer sie begreifen und vielleicht sogar zur Verhinderung oder wenigstens Linderung des dabei entstehenden Leids beitrsgen will, kann und darf Fragen nach dem Ursprung und der historischen Entwicklung dieser Probleme nicht aus dem Weg gehen.
Eine objektiv zentrale, subjektiv stark verdrängte Ursache gesellschaftlicher Probleme und Konnflikte ist die systematische Verletzung der moralischen Grundlagen und gesetzlichen Normen, die alle Kulturen, Ethnien, Gemeinschaften und Gesellschaften brauchen, entwickeln und überliefern, um ein generationenübergreifendes Sicherheitsbedürfnis zu befriedigen. So kann das friedliche Zusammenleben, das zweifelsfrei höchste Rechtsgut jeder Vergemeinschaftung, nur hergestellt und bewahrt werden, wenn die konkreten Arbeitsbedingungen sowie die Bedingungen der Produktion und Verteilung der Güter und Dienstleistungen nach allgemein anerkannten Kriterien geregelt ist. Modern ausgedrückt: Eine Gesellschaft ohne soziale Gerechtigkeit ist nicht nur nach innen unfrei, repressiv, sie bedroht auch andere Gesellschaften.
Diese Seiten befassen sich mit einem Kernproblem der Geschichte, zumal der neueren, das aus verschiedenen Gründen stark vernachlässigt, zumindest verharmlost wird. Sie versuchen einen - wenn auch lückenhaften, eher exemplatrischen - Überblick über die lange Geschichte der Wirtschaftsverbrechen zu geben. Exemplarisch heißt hier, es werden Fälle dargestellt, die geeignet sind, die Logik der kriminellen Ökonomie zu begreifen. Hierbei spielt die Kritik der politischen Ökonomie von Marx eine Schlüsselrolle. Wie Darwins Evolutionstheorie die Grundlage der modernen Biologie geworden ist, so könnte und sollte die Kritik der politischen Ökonomie die Grundlage der auf Marx aufbauenden, aber notwendigerweise über den von ihm gesteckten Rahmen hinausgehende Kritik der kriminellen Ökonomie werden. Dazu werden diese Seiten einen Beitrag leisten.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit, vor allem jedoch, um unnötige Kontroversen über die richtige Periodisieung und Begriffsbildung historischer Entwicklungen zu vermeiden, verwenden ich die aus meiner Sicht altmodische, aber tief eingebürgerte Unterscheidung von Antike, Mittelalter und Neuzeit. Für das darzustellende historische Phänomen Wirtschaftsverbrechen wäre die von Karl Marx in seinem berühmten Vorwort zur Kritik der politischen Ökonomie angedeutete Schema, das zwischen asiatischen, antiken, feudalen und kapitalistischen Produktionsweisen unterscheidet, zweifellos besser als der überholte Kriterienkatalog der Geschichtsperiodisierung durch bürgerliche Historiker geeignet.
Da jedoch die marxistische Periodisierung der Sache nach in die Darstellung eingeflossen ist, besteht nicht die Gefahr, mit der veralteten Gliederung auch das mit ihr transportierte Geschichtsverständnis zu vermitteln. Es verstellt nicht den krisichen Blick auf die wesentlichen Aspekte der darzustellenden historischen Fälle, wenn ich die asiatischen und die antiken Produktiuonsverhältnisse zusammenfasse. Denn bei allen Unterschieden im Detail finden wir in beiden Idealtypen ähnliche Herrschafts- und Ausbeutungsformen. Es genügt hier, die frühen Hochkulturen als verschiedene Formen bzw. Varianten von Sklavenhaltergesellschaften zu begreifen, denn in allen frühen Zivilisationen (Mesopotamien, Ägypten, Griechenland, Rom) verrichteten Sklaven die niederen und schwersten Arbeiten. Es waren überwiegend Kriegsgefangene und Fremde. die versklavt wurden. Und es wurden immer wieder Anstrengungen unternommen, die in die so genannte Schuldsklaverei geratenen Mitglieder der eigenen Ethnie (Nation) daraus zu befreien.
Heute ist die Sklaverei weltweit als Verbrechen verpönt und von der UNO durch ihre Charta der Menschenrechte geächtet. Faktisch handelt es sich um eine Form von Wirtschaftsverbrechen, die freilich im Wirtschaftsstrafgesetz nicht als Straftatbestand angeführt wird. Das heißt nicht, dass es keine Sklaverei mehr gibt. Sie wird, wie bekannt ist und hier an Beispielen zu zeigen ist, immer noch praktiziert. Sklaverei war in den asiatischen und antiken Hochkulturen nicht verboten, sie wurde über lange Zeiten nicht einmal politisch problematisiert, sondern galt als Normalzustand. Erst in der Neuzeit konnte die Sklaverei soweit zurückgedrängt werden, dass sich niemand mehr wagt, offen für diese Form der Ausbeutung einzutreten. Was dabei vergessen wird, ist die Tatsache, dass es - wie unter anderem diese Geschichte der Wirtschaftsverbrechen zeigt - auch andere, durchaus gesetzliche - Arbeitsverhältnisse gibt, unter denen Menschen wie Sklaven ausgebeutet werden. HS